Jahreshauptversammlung am 15.03.2025
Die gemäß Satzung vorgeschriebene schriftliche Bekanntmachung der Tagesordnung an alle Mitglieder gilt hiermit als vollzogen. Anträge und Einwendungen zur Tagesordnung sind schriftlich, bis zum 08.03.2025, beim Vorsitzenden einzureichen.